Rechtsanwaltskanzlei
Christos Koutsonassios & Partners
Rechtsanwaltskanzlei
Christos Koutsonassios & Partners
Die Kanzlei “Koutsonassios & Partners” wurde im Jahr 1954 vom Rechtsanwalt Georgios Koutsonassios gegründet.
Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei vom Jahr 1954 bis zum Jahr 1982, Zeitperiode in der Geschäftsführer der Kanzlei RA Georgios Koutsonassios gewesen war, waren hauptsächlich Fälle im Bereich des Zivilrechts und die Klientel waren Privatpersonen oder Unternehmen mit Sitz die Stadt Athen. Fälle im Bereich des Sachrechts, Erbrechts und Versicherungsrechts waren während dieser Zeitperiode die besondere Spezialisierung der Tätigkeit der Kanzlei.
Seit dem Jahre 1982 Rechtsanwalt Christos Koutsonassios, Sohn des RA Georgios Koutsonassios, beschäftigte sich aktiv mit den Fällen der Kanzlei mit Ergebnis, dass der Tätigkeitsbereich der Kanzlei an die Bereiche des Internationalen Handelsrechts, der Rechts des Wettbewerbsrechts und des Rechts des gewerblichen Rechtschutzes erweitert wurde.
Seit dem Jahre 1984 Geschäftsführer der Kanzlei wurde RA Christos Koutsonassios, der auch bis heute ist, und die Klientel der Kanzlei wurde mit Privatpersonen oder Unternehmen mit internationalen Tätigkeit besonders vom deutschsprachigem Raum Europas (Deutschland, Österreich und Schweiz) erweitert. Die Kanzlei ist heute Mitglied bei internationalen Rechtsanwaltsvereinigungen.
Die Berufserfahrung, die Glaubwürdigkeit, die wissenschaftliche Methode, das Vertrauen und die Promptheit an den Mandanten sind die Prinzipien der Kanzlei, die als erster der Gründer RA Georgios Koutsonassios eingeführt hatte, und heute die Mitarbeiter der Kanzlei konsequent folgen.
Rechtsanwaltkanzlei Christos Koutsonassios & Partners ist Mitglied vom Ars Legis e.V., ein internationales Netzwerk von Rechtsanwälten, Patentanwälten und Steuerberatern.